Schiessstand Hiddingsen
Verein für Jagdliches Schiessen Hiddingsen e. V.
Aktueller Hinweis zur Verwendung von bleihaltiger und bleifreier Munition
Liebe Schießstandbesucher!
Am 16. Februar 2023 ist EU-weit die sog. REACH-Verordnung in Kraft getreten.
Auch wenn diese Verordnung ursprünglich „nur“ gegen die Verwendung von Chemikalien durch industrielle Anwender gedacht war, hat sie letztlich für uns Jäger zu einem Bleiverbot in Feuchtgebieten geführt.
Nach der Definition in der REACH-Verordnung sind Feuchtgebiete „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen“.
Auch wenn die Schledde tatsächlich meist nur 2 - 3 x pro Jahr überhaupt Wasser führt, ist sie - nach dieser Definition - ein Feuchtgebiet.
Bei Zuwiderhandlungen ist in der Verordnung ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000,- € angedroht. Ein derartiges Risiko kann und will keiner eingehen.
Insofern bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir auf unserem Schießstand nur noch die Verwendung von bleifreier Munition erlauben können, auch wenn uns die jeweiligen Vor- und Nachteile durchaus geläufig sind.
Laut Erlaubnis Nr. 01/2014 der Kreispolizeibehörde Soest vom 11.04.2014 ist die Schießstätte nur für folgende Waffen und Munitionsarten zugelassen:
Flinten, Schrotvorlage maximal 24 g,
Trap/Rollhase: 2,41 mm Nr. 7,5,
Skeet: 2,00 mm, Nr. 9
Mit Beginn der neuen Schießsaison ab dem 18. März 2023 ist auf unserem Schießstand nur noch die Verwendung von bleifreier Munition erlaubt.
bei Zuwiderhandlungen droht Standverbot
Rückfragen bitte unter 02921/2975 Montag – Freitag von 15 – 18 Uhr
Soest, im Februar 2023, der Vorstand